Rechtsgrundlagen der CCC-Zertifizierung
Rechtsgrundlagen der CCC-Zertifizierung sind neben den Verwaltungsvorschriften über die CCC-Zertifizierung (AQSIQ-2009-117) verabschiedet am 26.5.2009, welche am 1.9.2009 in Kraft getreten sind, noch die vom Staatsamt am 3.9.2003 erlassenen Regularien über die Zertifizierung und Akkreditierung der Volksrepublik China.
Katalog
§1 Allgemeines
1) Die vorliegenden Verwaltungsvorschriften über die CCC-Zertifizierung (im Folgenden "Verwaltungsvorschriften"genannt) sind auf der Grundlage von den Regularien über die Zertifizierung und Akkreditierung der Volksrepublik China (im Folgenden "Regularien"genannt) ausgearbeitet worden, um die Wirksa…
§2 Durchführung der Zertifizierung
7) Die Grundnormen der CCC-Zertifizierung sind durch die AQSIQ und CNCA zu erstellen und veröffentlichen. Die Durchführungsbestimmungen der CCC-Zertifizierung (im Folgenden "Durchführungsbestimmungen"für das CCC-Zertifikat genannt) sind durch die CNCA zu erstellen und veröffentlichen. 8) Die CCC…
§3 Zertifikate und CCC-Kennzeichnungen
20) Das Format und der Inhalt der CCC-Zertifikate wie das Muster und die Arten der CCC-Kennzeichnungen sind durch die CNCA einheitlich auszuarbeiten und festzulegen. 21) Zum Inhalt eines CCC-Zertifikats gehören: • Name und Adresse des Antragstellers • Name und Adresse des Herstellers • Name …
§4 Überwachung und Verwaltung
34) Die CNCA hat die Zertifizierungs-, Inspektions- und Testaktivitäten durch die Zertifizierungsbehörden, Überwachungsbehörden und Laboren jährlich zu überwachen sowie die einzelnen Punkte in unbestimmten Intervallen abzunehmen. 35) Die Zertifizierungsbehörden haben die CNCA sowie die provinzi…
§5 Strafvorschriften
49) Nicht zertifizierte CCC-pflichtigen Produkte, welche das Werk verlassen, vertrieben, eingeführt oder in anderen Geschäftsaktivitäten verwendet werden, sind durch die örtlichen Technischen Überwachungsämter wie Behörden für Aus- und Einfuhrinspektionen gemäß Art. 67 der Regularien über die Zerti…
§6 Zusatzklauseln
60) Die für die CCC-Zertifizierung anfallenden Gebühren sind gemäß den entsprechenden staatlichen Gesetzen zu erheben. 61) Die AQSIQ behält sich die endgültige Auslegung dieser Vorschriften vor. 62) Die vorliegenden Vorschriften treten am 1.9.2009 in Kraft. Es werden gleichzeitig die von der …
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