Antragstellung bei der Behörde
Der Antrag auf Zertifizierung ist durch den Antragsteller zu stellen und durch die Zertifizierungsbehörde zu bearbeiten. Es darf bei Feststellung der Nichtübereinstimmung mit den nationalen rechtlichen Bestimmungen sowie der entsprechenden Industriepolitik keine Antragstellung durch die Zertifizierungsbehörde entgegengenommen werden.
Der Zertifizierungsauftraggeber soll nach der Entgegennahme der Antragsunterlagen seitens der Zertifizierungsbehörde ihr oder dem benannten Labor entsprechende Dokumente und technischen Unterlagen zukommen lassen. Diese sollen mindestens folgendes beinhalten:
(1) Antragsformular
(2) Questionnaire for Factory Inspection (Fragebogen zur Werksinspektion)
(3) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbare Dokumente des Auftraggebers, Herstellers und Produktionsunternehmens (bei Erstantrag oder Änderung):
(4) Qualitätsdokumente
(5) Die Produktbeschreibung soll gemäß Punkt 1 des Appendix der Durchführungsbestimmung eingereicht werden.
(6) Liste der Kernkomponente und -materialien (“List of key components and materials”)
(7) Conformity of Production (COP) Control Plan (Kontrollplan zur Produktkonformität)
(8) Sollte der Antragsteller ein Auftraggeber sein, soll ein Vertrag zwischen dem beauftragten Produktionsunternehmen und dem Antragsteller eingereicht werden. Dies kann in Form eines OEM/ODM-Vertrags, einer Vollmacht erfolgen. Darüber hinaus soll das erworbene CCC-Zertifikat des ODM eingereicht werden (wenn zutreffend).
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